Personenzentrierte Haltung im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung?
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Abstract
Können Fachärztinnen und Fachärzte, die sich dem personenzentrierten Ansatz verpflichtet fühlen und in ihrem therapeutischen Alltag gewohnt sind, empathisch zu reagieren, im Kontext der Erstattung von Gutachten personenzentriert bleiben, obwohl sie in der Rolle von Sachverständigen als „Gehilfen des Gerichts“ ihren Probandinnen und Probanden unparteiisch, neutral und unvoreingenommen gegenüber treten sollen? Nach einem kurzen Überblick über typische Fragestellungen und methodische Standards psychiatrischer Gutachten wird der Ablauf einer Begutachtung von der Vorbereitung über die Exploration und Befunderhebung bis zur Symptomvalidierung und zum Abfassen der Beurteilung skizziert. Dabei wird deutlich, dass ein personenzentrierter Gesprächsstil für die Informationsgewinnung durchaus hilfreich sein kann. Jederzeit transparent zu bleiben, ist hingegen meist nicht möglich; in der Regel kann Transparenz teilweise am Ende der Exploration und vollständig erst im schriftlichen Gutachten hergestellt werden. Anders als Therapeutinnen und Therapeuten sind sachverständige Personen gehalten, ihren Probandinnen und Probanden mit einer prinzipiell skeptischen Haltung zu begegnen und alle Angaben mit Informationen aus anderen Quellen abzugleichen und abschließend zu bewerten. Dies ist der nicht wertenden personenzentrierten Haltung wesensfremd.
Zitationsvorschlag
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Fachärztliche psychiatrische Begutachtung, Sachverständige, personenzentrierte Haltung, empathisches Reagieren, Transparenz