Eltern und Kinder im Trennungsprozess – Personzentriertes Handeln in der familiengerichtlichen Begutachtung
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Abstract
Ehepartner mit Kindern, die in einer Trennungssituation leben, sich trennen wollen oder bereits geschieden oder getrennt sind, stehen vor der Frage, bei wem ihre Kinder zukünftig leben sollen. In Konfliktfällen entscheidet das Familiengericht über die Personensorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wobei das Gericht in hochstrittigen, schwierigen Problemlagen vor der Entscheidung oftmals eine gutachterliche Stellungnahme einholt. In diesem Fall sehen sich die Familien mit einer Gutachterin oder einem Gutachter konfrontiert, der/die aus fachlicher Sicht zu einer Regelung im Sinne des Kindeswohls Stellung beziehen soll. Ein personzentrierter Umgang mit den Betroffenen unterstützt deren Offenheit im Gespräch. Eine wertschätzende, akzeptierende und empathische Grundhaltung von Seiten des/der Sachverständigen allen Beteiligten gegenüber sowie Kongruenz im Gespräch mit Einzelnen oder gemeinsam sowie auch in der Exploration mit dem Kind regen zur Veränderung von Kommunikationsstrukturen in der Familie an. Dies unterstützt den Prozess der Begutachtung im Idealfall dahingehend, dass für die Familie akzeptable und langfristig tragende Empfehlungen erarbeitet werden können. In jedem Fall aber wird bei den Betroffenen der Prozess der Selbstexploration und der Symbolisierung angeregt.
Zitationsvorschlag
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Klientenzentrierte Psychotherapie, Scheidungsfamilien, Begutachtung, Kindeswohl, Familienrecht, Sachverständiger